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Sören Weingarten, Edouard-Desor-Str.2, 61381 Friedrichsdorf

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{Anschrift (Anschrift):58.1}

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Datum: 31/05/2023

Freibleibendes und unverbindliches Angebot

Angebot AG4693{form_id}{entry_id}

Sehr geehrte(r) {:57.2} {:57.6},

wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Gerne unterbreiten wir Ihnen das folgende Angebot:



Zahlbahr innerhalb von zwei Raten:

40% Anzahlung/Reservierung, 60% Nach der Hochzeit

Der Termin ist mit Eingang der ersten Rate für Sie reserviert.

Die Rechnungsstellung läuft über die Firma fokusmedien.

Bitte bestätigen Sie den Auftrag mit dem unterschriebenen Angebot an “hallo@fotograf-friedrichsdorf.de”.




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Unterschrift, Datum

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sören Weingarten – Photography & Film:

Vorwort:

Um Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Fragen vorab zu klären sind die die folgenden Geschäftsbedingungen außerordentlich wichtig. Bitte lesen Sie alle Punkte in Ruhe durch und nehmen Sie das Angebot erst an, wenn Sie mit den Geschäftsbedingungen ebenfalls einverstanden sind.

Falls Sie abweichende Vereinbarungen tätigen möchten, sind Letztere schriftlich anzufragen und werden vom Auftragnehmer, Sören Weingarten, ebenfalls schriftlich beantwortet.

Auftragserteilung:

Nach der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 40 % der vereinbarten Kosten fällig, zahlbar per Überweisung an den Auftragnehmer auf dessen Bankkonto binnen 14 Tagen. Mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält der Auftragnehmer das vereinbarte Datum frei und wird an diesem Tag keine weiteren externen Termine vereinbaren. Wird die Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Höhe zur Anzahlung gebracht, ist der Auftragnehmer weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung allfällig geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Folgend werden 60% der Kosten nach dem Hochzeitstermin fällig.

Stornierung:

Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Falls nicht mit den folgenden Fristen überschneidend, ist der Rücktritt vom Vertrag bis zwei Wochen nach Auftragserteilung kostenfrei. Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis. Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach dem vereinbarten Termin der Leistung im Sinne der fotografischen/videografischen Begleitung der Hochzeit, sohin 14 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig.

Allfällige, vom Auftragnehmer vor dem Hochzeitstermin erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location; Besprechungen mit den Auftraggebern, Kennenlern-Shooting) sind gesondert zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden. Die Aufwandsvergütung beträgt 95,00 € pro Stunde, zzgl. Verbrauchsmaterial o. Ä.

Nutzung der Bilder:

Der Auftragnehmer räumt dem Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte, für kommerzielle Zwecke, ist nicht gestattet und von einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers abhängig.
Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über.
Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten sind keine Copyright- oder Urheber-Vermerke anzubringen. Sollten Dritte den Urheber, bzw. Fotografen/Videografen, erfragen so ist der Auftragnehmer, Sören Weingarten, zu nennen.

Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass der Auftragsnehmer die angefertigten Lichtbilder insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragsnehmers unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und verzichten sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom Auftragsnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann der Auftragnehmer nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit dem Auftragnehmer abzusprechen und gesondert zu vereinbaren sind.

Mitwirkungspflicht:

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleinigen Verantwortung liegt, die Genehmigung für Foto- und/oder Videoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen. Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den Auftragnehmer gegeben ist. Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls engagierten Hochzeitsplaners/-planerin, den Auftragnehmer von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche Aufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren. Der Auftragnehmer ist nicht für die Organisation und Zusammenstellung der zu fotografierenden Gruppen und Sequenzen verantwortlich.

Auswahl der Bilder:

Der Auftragnehmer wird die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.

Datenschutz:

Die Auftraggeber nehmen folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesen nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigen, dass der Auftragnehmer damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:

Der Auftragnehmer als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten der Auftraggeber wie folgt:

1. Zweck der Datenverarbeitung: Der Auftragnehmer verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der von den Auftraggebern angeforderten Bestellungen bzw. für eigene Werbezwecke des Auftragnehmers.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

3. Übermittlung der personenbezogenen Daten der Auftraggeber: Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten der Auftraggeber, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, an auf Anfrage der Auftraggeber namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit den Auftraggebern bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.

4. Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden von dem Auftragnehmer nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.

5. Die Rechte der Auftraggeber im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Nach geltendem Recht sind die Auftraggeber unter anderem berechtigt
• zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Auftragnehmer gespeichert hat und Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten
• die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
• von dem Auftragnehmer zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
• unter bestimmten Umständen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
• Datenübertragbarkeit zu verlangen
• die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
• bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde:
Deutschland
Aufsichtsbehörde
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Anschrift: Husarenstraße 30, D-53117 Bonn
Telefon: 0228 997799 – 0
Pressestelle: 0228 997799 – 916
Telefax: 0228 997799 – 550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Pressestelle: pressestelle@bfdi.bund.de

Internet: http://www.datenschutz.bund.de

6. Kontaktdaten des Verantwortlichen: Sollten die Auftraggeber zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, können sich diese an den/die ihnen namentlich und anschriftlich bekannten Auftragnehmer Sören Weingarten, fokusmedien, Edouard-Desor-Straße 2, hallo@fotograf-friedrichsdorf.de wenden. Die Auftraggeber erteilen auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen ihre Einwilligung, dass ihre personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Auftragnehmers verarbeitet werden.